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Beitragsermittlung

Kitabeiträge ab dem 01. August 2024 im Landkreis Emsland für Kinder unter drei Jahren

Für die Berechnung des Kitabeitrages wird das Kitajahr vom Zeitraum 01.08. bis 31.07 beachtet. Der Jahresbeitrag ist monatlich anteilig in zwölf gleichen Beiträgen zu zahlen. Es wurde bei der Berechnung bereits Feiertage, Urlaub, Ferien beachtet, die das Kind in der Kindertagesstätte nicht betreut wird.

Maßgebend ist das Bruttojahreseinkommen aus dem Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Die Höhe richtet sich hier nach der Summe der positiven Einkünfte. Berücksichtigt werden:

- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

- Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft

- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb

- Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

- sonstige Einkünfte ( z.B. Renten, Entgeltersatzleistung wie Kranken-, Übergangs- oder Überbrückungsgeld, Elterngeld über 300 €, siehe auch Progressionsvorbehalt im Einkommensteuerebescheid)

 

Kita-Beiträge für Kinder unter drei Jahren pro Monat
  
 

Stufe/Summe der positiven Einkünfte lt. Einkommenssteuerbescheid

  

Einkünfte bis

 

4 Std.-Betreuung

 

5 Std.- Betreuung

 

6 Std.- Betreuung

 

8 Std. - Betreuung

Sonderöffnung -U3

unter und über 8 Std

pro Tag

Sonderöffnung - Ü3

über 8 Std pro Tag

I -   bis 25.000 € 70,00 € 88,00 €105,00 €140,00 € 8,50 €20,00 €
II -  bis 37.500 € 84,00 €105,00 € 126,00 €168,00 €10,50 €20,00 €
III - bis 50.000 €107,00 €134,00 € 161,00 €214,00 €13,50 €20,00 €
IV - bis 62.500 €137,00 €171,00 €206,00 €274,00 €17,00 €20,00 €
V -  bis 75.000 €167,00 €209,00 €251,00 €334,00 €21,00 €20,00 €
VI - über 75.000 €197,00 €246,00 €296,00 €394,00 €25,00 €20,00 €